196/10 Sperrzeiten auch bei Events? | 25.10.2010
Die Sperrzeiten sind in einigen Bundesländern in der Gaststättenverordnung geregelt, in anderen in der Sperrzeitenverordnung. Gelten die Sperrzeiten denn auch für Veranstaltungen, auch wenn es dort keine Gaststätte gibt?
Ja, da die Regelungen sich auch jeweils auf “öffentliche Vergnügungsstätten” beziehen, auch wenn sie “Gaststättenverordnungen” heißen. Findet die Veranstaltung also öffentlich statt, gilt dafür auch die Sperrzeit, selbst wenn keine Gaststätte in der Vergnügungsstätte vorhanden ist.
Hinweis In manchen Bundesländern gibt es sogar unterschiedliche Sperrzeiten für Vergnügungsstätten und Gaststätten, in manchen Bundesländern gibt es sogar gar keine Sperrzeiten mehr. Veranstalter, die in verschiedenen Bundesländern tätig sind, müssen die Sperrzeiten also für jedes Bundesland gesondert prüfen. Wir werden auf eventfaq.de demnächst einen Ländervergleich einstellen.

Loading...