193/11 Massenschlägerei bei Fest | 25.06.2011

Bei einer Festveranstaltung in Blaubeuren (Baden-Württemberg) kam es gegen 3 Uhr morgens im Eingangsbereich zwischen 30 Personen zu einer Schlägerei.

 

Mehrere Streifenwagenbesatzungen aus dem benachbarten Ulm mussten hinzu- gezogen werden. Eine 15-Jährige wurde dabei festgestellt, die erheblich alkoholisiert war.

 

 eventfaq-Kommentar

Die 15-Jährige hätte jedenfalls vom Veranstalter kein Alkohol erhalten dürfen (siehe § 9 Abs. 1 JSchG). In zeitlicher Hinsicht ist der Aufenthalt der Minderjährigen ggf. limitiert nach § 4 oder § 5 JSchG.

Bei einem Verstoß durch den Veranstalter wäre dies eine Ordnungswidrigkeit (§ 28 JSchG).

 

Ausführliche Infos zu Minderjährigen und Jugendschutz finden Sie in meinem Rechtshandbuch der Veranstaltungspraxis ab Randziffer 107.





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