192/11 Gaststätte ist nicht gleich Diskothek | 24.06.2011
Wenn Räumlichkeiten als Gaststätte genehmigt sind, darf darin keine Diskothek betrieben werden. Dies hatte das Verwaltungsgericht Gießen entschieden.
Ein Gastronom erhielt eine Genehmigung für eine Schankwirtschaft. Die Behörde verbot ihm, darin eine Diskothek zu betreiben. Das Gericht gab nun der Behörde Recht:
Eine Diskothek sei daran zu erkennen, dass ein DJ auftrete, sehr laute Musik abgespielt werde und es eine Tanzfläche mit großer Musik- und Lichtanlage gebe, so das Gericht.
Bei einer Gaststätte dagegen werde typischerweise nur leise Hintergrundmusik abgespielt und der Schwerpunkt liegt weniger beim Tanzen als beim Essen und Trinken.
eventfaq-Kommentar
Oftmals sind sich die Beteiligten im Vorfeld oder auch später nicht im Klaren, welche rechtlichen Funktionen sie spielen/einnehmen. So wissen viele Veranstalter nicht, dass sie ans sich aus Gaststättenbetreiber sind; oder viele Vermieter wissen nicht, dass sie Betreiber sind; oder eine Eventagentur weiß nicht, dass/ob sie (Mit-)Veranstalter ist (siehe unsere News hier).
Übrigens: Aus Sicht der Versammlungsstättenverordnung(en) der Länder macht es keinen Unterschied, ob eine Gaststätte oder eine Disko betrieben wird, da die VStättV auch auf die Gaststätte anwendbar ist (siehe jedenfalls § 2 Abs. 1 MVStättV), und der Betreiber diese Vorschriften auch ohne Genehmigung einhalten müsste.
Allerdings sind ersichtlich die Genehmigungsauflagen beim Diskothekenbetrieb strenger als beim Gaststättenbetrieb (u.a. beim Lärmschutz).

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