173/10 KSVG verfassungsgemäß | 12.10.2010
Die Künstlersozialkasse hat auf ein noch nicht veröffentlichtes Urteil des Landessozialgerichts (kurz: LSG) Baden-Württemberg hingewiesen, nach dem das Künstlersozialversicherungsgesetz (kurz: KSVG) verfassungsgemäß sei.
Das KSVG erregt immer wieder die Gemüter. So stellt sich auch immer wieder die Frage, ob das Gesetz überhaupt verfassungsgemäß sei, womit sich nun jüngst auch das LSG Baden-Württemberg auseinanderzusetzen hatte.
“Die Belastung der Vermarkter mit der Künstlersozialabgabe zur Finanzierung eines Teils der Kosten der Sozialversicherung selbständiger Künstler und Publizisten findet ihre Rechtfertigung in dem besonderen kulturgeschichtlich gewachsenen Verhältnis zwischen selbständigen Künstlern und Publizisten auf der einen sowie den Vermarktern auf der anderen Seite”, so das Gericht.
Mehr Informationen zur Künstlersozialkasse finden Sie in der linken Spalte in der gleichnamigen Rubrik.

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