168/10 Verbot von Partydrogen | 08.10.2010

Polen hat die Herstellung und den Verkauf drogenähnlicher Betäubungs- und Aufputschmittel verboten, nachdem in den vergangenen Wochen dutzende Jugend- liche mit Vergiftungen in Krankenhäusern haben behandelt werden müssen. Bei einem Gesetzesverstoß droht eine Geldstrafe bis zu einer Viertelmillion Euro.

 eventfaq-Kommentar

In Deutschland gibt es das Betäubungsmittelgesetz (kurz: BtMG). Hier zwei Bei- spiele für Straftaten im Betäubungsmittelrecht:

 

Entgegen der landläufigen Meinung ist auch schon der Besitz geringster Mengen strafbar – allerdings verfolgt die Staatsawaltschaft oftmals die Sache dann nicht. Es gibt aber grundsätzlich keine “Freimenge”.

 

Der Veranstalter ist übrigens nicht verpflichtet, Drogenbesitz oder -handel von Besuchern der Polizei zu melden.

 

Ausführliche Informationen zum Thema Hausrecht und Betäubungsmittel finden Sie in meinem Rechtshandbuch der Veranstaltungspraxis ab Randziffer 2970.





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