168/10 Verbot von Partydrogen | 08.10.2010
Polen hat die Herstellung und den Verkauf drogenähnlicher Betäubungs- und Aufputschmittel verboten, nachdem in den vergangenen Wochen dutzende Jugend- liche mit Vergiftungen in Krankenhäusern haben behandelt werden müssen. Bei einem Gesetzesverstoß droht eine Geldstrafe bis zu einer Viertelmillion Euro.
eventfaq-Kommentar
In Deutschland gibt es das Betäubungsmittelgesetz (kurz: BtMG). Hier zwei Bei- spiele für Straftaten im Betäubungsmittelrecht:
- Besitz von BtM, ohne die schriftliche Erlaubnis dafür zu haben (§ 29 Absatz 1 Nr. 3 BtMG).
- Gelegenheit verschaffen, BtM unbefugt zu erwerben (§ 29 Absatz 1 Nr. 10 BtMG).
Entgegen der landläufigen Meinung ist auch schon der Besitz geringster Mengen strafbar – allerdings verfolgt die Staatsawaltschaft oftmals die Sache dann nicht. Es gibt aber grundsätzlich keine “Freimenge”.
Der Veranstalter ist übrigens nicht verpflichtet, Drogenbesitz oder -handel von Besuchern der Polizei zu melden.
Ausführliche Informationen zum Thema Hausrecht und Betäubungsmittel finden Sie in meinem Rechtshandbuch der Veranstaltungspraxis ab Randziffer 2970.

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