145/11 Schallschutzleitlinien in Diskos | 13.05.2011
Der Bundesverband deutscher Discotheken und Tanzbetriebe e.V. entwickelt zusammen mit der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) und der TU Berlin in den nächsten Monaten eine Schallschutzleitlinie für Discothekenbetreiber.
Dies teilt der DEHOGA Bundesverband e.V. mit.
Damit möchte der Verband seinen Mitgliedern helfen, mit den an sie gerichteten Pflichten zum Schutz ihrer Besucher nachzukommen. Es sei eine Ergänzung zum bereits existierenden DJ-Führerschein, den bereits ca. 2.500 DJs erworben haben.
Lesen Sie hier die Pressemitteilung des DEHOGA Bundesverbandes.
eventfaq-Kommentar
Beroffene von Veranstaltungslärm können sein:
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Besucher,
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Mitarbeiter und
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Nachbarn.
Hierzu gibt es jeweils eine Vielzahl von Regelungen; die wichtigsten:
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Schutz der Besucher: DIN 15905-5,
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Schutz der Mitarbeiter: Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung,
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Schutz der Nachbarn: Bundes- und Landesimmissionsschutzgesetz, TA Lärm, Freizeitlärmrichtlinien der Länder.
Lesen Sie mehr in unserer Rubrik Lärmschutz.
Ausführliche Informationen zum Lärmschutz finden Sie in meinem Rechtshandbuch der Veranstaltungspraxis ab Randziffer 2820.

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