140/11 Verletzte beim ESC | 09.05.2011
Beim Empfang der Teilnehmerdelegationen des Eurovision Song Contest (ESC) in Düsseldorf hat es unter Zuschauern 13 Verletzte gegeben. Offenbar haben Scheinwerfer die Zuschauer geblendet.
Die Verletzten erlitten Augenreizungen und Sonnenbrand. Die Polizei hat Ermittlungen wegen Körperverletzung aufgenommen.
eventfaq-Kommentar
Nicht nur herunterfallende, sondern auch falsch eingestellte Scheinwerfer können zu einem Haftungsfall führen. Ein Besucher muss nämlich sicherlich nicht damit rechnen, dass Scheinwerfer so nah und so eingestellt sind, dass er sich daran verletzen kann.
Übrigens:
Beim Aufbau der Lichttechnik sollte im Übrigen auch darauf geachtet werden, dass Besucher im Evakuierungsfall nicht geblendet werden, wenn sie auf Rettungstüren zulaufen.
Backstage bzw. auf der Bühne muss auch sichergestellt sein, dass Künstler, Mitwirkende oder Mitarbeiter nicht geblendet werden und bspw. dadurch die Bühnenkante nicht erkennen können, wenn sie kein Geländer hat.
Im Rahmen der Versammlungsstättenverordnung muss brennbares Material von Scheinwerfern so weit entfernt sein, dass das Material durch diese nicht entzündet werden kann (siehe § 33 Abs. 8 MVStättV).

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