6/09 Mehrere Menschen in Gondel festgesteckt | 15.12.2009

14 Besucher eines Berliners Weihnachtsmarktes steckten in ca. 10 Meter Höhe in einer Gondel fest und mussten von Höhenrettern versorgt und befreit werden.


 eventfaq-Kommentar

Inwieweit der Veranstalter haftbar gemacht werden kann, hängt davon ab, ob er den Unfall verschuldet hat (fahrlässig oder vorsätzlich) bzw. ob er seine Verkehrssicherungspflichten erfüllt hat. Zu einem vernünftigen Sicherheitskonzept gehört nicht nur die Abwendung eines Schadens, sondern auch Maßnahmen bei bereits eingetretenen Schäden: Es muss klar sein, wer was wann macht, wenn ein Schaden passiert.

Übrigens: Ein Weihnachtsmarkt ist regelmäßig als Spezialmarkt anzusehen (§ 68 Abs. 1 Gewerbeordnung).

 

Ausführliche Informationen zum Weihnachtsmarkt finden Sie in meinem Rechtshandbuch der Veranstaltungsrapxis ab Randziffer 2586).





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