135/11 Verletzte bei Pferderennen | 07.05.2011
Im australischen Warranambool sind bei einem Pferderennen sieben Zuschauer verletzt worden, als ein Pferd über einen drei Meter hohen Zaun in die Zuschauermenge sprang.
eventfaq-Kommentar
Es dürfte fraglich sein, ob der Veranstalter für diesen Unfall zur Verantwortung gezogen werden kann. Dies wäre (wenn wir die Frage nach deutschem Recht beurteilen würden) nämlich nur dann der Fall, wenn (u.a.) der Veranstalter fahrlässig oder vorsätzlich keine geeigneten Schutzmaßnahmen getroffen hätte. Allerdings sprang das Pferd über einen drei Meter hohen Zaun, womit ein Veranstalter wohl nicht rechnen muss.
Am Rande sei noch auf die Tierhalterhaftung nach § 833 BGB hingewiesen. Allerdings unterfällt der Fall nicht dem so genannten „Schutzzweck der Norm“, da der Gesetzgeber solcherlei Fälle damit nicht hatte regeln wollen. Zudem kann sich der Tierhalter der Haftung entziehen bei Turnierpferden, die er beruflich hält und wenn er objektiv sorgfältig gehandelt hat. Egal wie, Ansprüche gegen den Tierhalter dürfte es also nicht geben.
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