119/11 Mitschnitt eines Gesprächs kann teuer werden | 26.04.2011
Das Amtsgericht Augsburg hat ein Elternpaar zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt, da sie ein Gespräch mit den Lehrern ihres Kindes heimlich mitgeschnitten hatten – angeblich auch nur ganz aus Versehen…
Die Frage hören wir oft: Wenn ich mit meinem Kunden spreche, kann ich das Gespräch nicht aufnehmen, um das Gespräch hinterher beweisen zu können?
Grundsätzlich nein: Das „gesprochene Wort ist heilig“, auch das Gesetz schützt das gesprochene Wort.
Ein Mitschnitt wäre nur dann erlaubt, wenn…
- der Gesprächspartner einwilligt, oder
- wenn nur mittels des heimlichen Mitschnitts ein Kapitalverbrechen aufgedeckt werden könnte.
eventfaq-Tipp
Wie kann ich beweisen, was besprochen wurde?
Hier gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Es sind Zeugen dabei (da die aber vergesslich sind, sollte es immer einen Mitschrieb geben).
- Es wird ein Protokoll geführt, das von allen Anwesenden unterschrieben wird.
- Sie fassen das Gespräch zusammen und schicken diese Zusammenfassung umgehend per Fax oder Mail an Ihre Gesprächspartner.

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